Ambulante Wohnbegleitung nach SGB IX
Die ambulante Wohnbegleitung ist eine Assistenzleistung der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX). Wir unterstützen erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung dabei, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben – geplant und begleitet von einer festen Bezugsperson. Ihre Selbstständigkeit ist das Ziel – unsere Begleitung der Weg dorthin.
Für wen ist das Angebot?
- Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung
- Personen mit Bedarf an Assistenz im eigenen Wohnraum
- Leistungsberechtigte nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe)
So begleiten wir
- Alltag und Haushalt: Struktur, Termine, Selbstversorgung
- Kontakt zu Ärztinnen, Ärzten und Kliniken
- Behörden, Post, Anträge und Kostenträger
- Soziale Kontakte und Umgang mit Krisen
Ein fester Mensch an Ihrer Seite
Wer psychisch erkrankt ist, braucht vor allem eines: Verlässlichkeit. Deshalb arbeiten wir im Bezugspersonensystem – Sie werden nicht von wechselnden Kräften betreut, sondern haben eine feste Bezugsperson, die Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihre Vorgeschichte kennt.
Diese Bezugsperson plant die Unterstützung gemeinsam mit Ihnen und ist Ihre Ansprechpartnerin – auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Behörden und dem Kostenträger. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine eingearbeitete Vertretung, damit die Begleitung nicht abreißt.